Niederösterreich hilft durch eine einmalige finanzielle Unterstützung für NÖ Familien anlässlich des Schulstarts
Voraussetzungen für den Erhalt:
-Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling
-Hauptwohnsitz- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrling in NÖ und
-Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS,...) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie.
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen.
Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können als Antragsteller auftreten.
Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2023 bis 02.02.2024 nur einmal möglich.