Hier kommt man direkt zum Kalender der Marktgemeinde Seibersdorf um die Reservierung durchzuführen:
http://www.schnupperticket.at/seibersdorf
ÖV – Schnupperticket für Bus und Bahn
Das ÖV – Schnupperticket = VOR KlimaTicket – MetropolRegion (Wien, Niederösterreich und Burgenland) kann ab sofort von den Gemeindebürgern mit Hauptwohnsitz am Gemeindeamt tageweise GRATIS entliehen werden.
Ausleih- und Nutzungsbedingungen:
Das ÖV – Schnupperticket können alle Bürger und Bürgerinnen der Marktgemeinde Seibersdorf bis zu 3 Tage im Monat kostenfrei vom 01.05.2026 bis 30.04.2027 nutzen. Täglich stehen 2 Jahreskarten zur Verfügung, die gegen Voranmeldung beim Gemeindeamt entliehen werden können.
Somit kann dieses Service von 2 Bürgern pro Tag genutzt werden!
1. Geltungsbereiche:
Die Karte gilt für die Region Niederösterreich, Wien und Burgenland auf allen VOR-Linien und auf der WESTbahn zwischen Wien und Amstetten!
Sie haben mit dieser Karte immer einen gültigen Fahrausweis!
a) Mitnahme von Kindern:
Fahrgäste bis zum 6. Lebensjahr fahren im VOR kostenlos.
b) Gratis Hundemitnahme:
Mit dem VOR-KlimaTicket – MetropolRegion fährt auch Ihr Hund mit Ihnen gratis mit: Gilt im gesamten Geltungsbereich Ihrer VOR-Jahreskarten inkl. Kernzone Wien.
c) Gratis Fahrradmitnahme
Mit dem VOR-KlimaTicket – MetropolRegion können Sie in der Wiener U-Bahn zu den festgelegten Zeiten und in den Zügen der ÖBB mit den Fahrradsymbol (REX, R, S-Bahn) innerhalb Wiens ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
2. Wer ist ausleihberechtigt?
Die Fahrkarten können – gegen Voranmeldung – von allen in der Marktgemeinde Seibersdorf mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen kostenlos ausgeliehen werden. (Bei Verfügbarkeit bis zu 2 Karten pro Familie – Kindermitnahme siehe auch Pkt. 1a.)
3. Der Ausleihvorgang
Die Fahrkarten können
- unter www.schnupperticket.at oder
- bei der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt telefonisch, Tel.: 02255/6231 oder
- per E-Mail gemeindeamt@marktgemeinde-seibersdorf.at reserviert werden.
Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Eine Reservierung ist bis zu 3 Monate im Voraus möglich!
Die Fahrkarten können werktags (ausgenommen Dienstag) und taggleich bei der Bürgerservicestelle im Zeitraum von 08.00 Uhr - 12:00 Uhr abgeholt werden (bringen Sie dazu bitte immer einen Lichtbildausweis mit).
Sollten Sie die Fahrkarte zu einer anderen Zeit benötigen, kann dies unter telefonischer Absprache mit der Bürgerservicestelle (02255/6231) vereinbart werden.
Die Rückgabe erfolgt ebenfalls taggleich – auch außerhalb der Öffnungszeiten – mittels Einwurfs der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Briefkasten des Gemeindeamtes (schwarzer Briefkasten gegenüber dem Haupteingang).
Mit der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen per Unterschrift bestätigt.
Die Gratisentlehnung ist pro Person auf 3 Entleihtage pro Monat beschränkt.
Wochenenden (Abholung Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr und Rückgabe Sonntagabend) gelten als eine Entlehnung (= 1Tag).
Ausgenommen davon sind Last-Minute-Tickets *!
*Wenn Sie unvermutet ein Tagesticket benötigen, können Sie beim Gemeindeamt im Bürgerservice taggleich bis 12:00 Uhr die Verfügbarkeit eines Schnuppertickets anfragen.
Tickets ohne Vorreservierung (verbliebene Tickets) werden nicht für die Montasbeschränkung erfasst.
1. Was ist, wenn?
a) Bei Verlust oder Diebstahl des Tickets
Ist die Vorlage einer entsprechenden Verlustmeldung der Gemeinde bzw. eine Diebstahlanzeige der Polizei erforderlich.
Die Kosten des VOR-KlimaTicket – MetropolRegion in Höhe von € 1.000,-- sind vom Verlustträger zu ersetzen.
b) Bei nicht zeitgerechter Rückgabe des Tickets
(d.h. das Ticket steht dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung!)
Wird den Fahrkarten -NutzerInnen eine Verspätungsgebühr von € 50,00 pro Fahrkarte und Tag verrechnet.
c) Gebucht und nicht abgeholt
Wurde eine Fahrkarte reserviert und wird diese dann doch nicht gebraucht, so ist dies 48 Stunden vorher im Online-Buchungssystem auszutragen oder in Gemeindeamt beim Bürgerservice spätestens am Vortag per Telefon oder E-Mail an gemeindeamt@marktgemeinde-seibersdorf.at darüber zu verständigen, damit die Karte anderwärtig vergeben werden kann.
2. Reserviert aber keine Karte da
Sollte ein reserviertes Ticket aufgrund einer nicht zeitgerechten Retournierung nicht ausgehändigt werden können, kann die Marktgemeinde Seibersdorf für daraus entstandene Unkosten (Ticketpreis) nicht belangt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Karte/n.
- Zusätzliche Informationen für die NutzerInnen des ÖV-Schnuppertickets
Genauere Informationen zum öffentlichen Verkehr in der Region sind unter www.vor.at oder www.oebb.at sowie unter http://anachb.vor.at/ aufrufbar.